Rechtsausschuss
Der NBV-Rechtsausschuss (NBV-RA) ist der Rechtsausschuss des Niedersäschsischen Basketballverbandes auf Landesebene. Ihn treffen sämtliche Zuständigkeiten, welche die DBB-RO einem Landesverbands-Rechtsausschuss (LV-RA) zuweist.
Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses ist für die Fertigung und Zugang der schriftlichen Begründung einer Entscheidung verantwortlich. Er kann die Fertigung des Verhandlungsprotokolls an einen der Beisitzer delegieren, ist aber für dessen Vollständigkeit verantwortlich.
Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses führt eine aktuelle Kontaktdatenliste sämtlicher Beisitzer seines Ausschusses. Die Beisitzer haben Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich dem Vorsitzenden ihres Ausschusses mitzuteilen.
Der Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses vereinbart mit allen Beisitzern seines Ausschusses einen gemeinsamen Verteilungsplan, wie die jeweiligen zwei Beisitzer für ein Verfahren bestimmt werden. Dabei sind etwaige Mitwirkungsverbote nach § 16 DBB-RO zu beachten.

Regionsrechtsausschuss
Der NBV-Regionsrechtsausschuss (RRA) ist der gemeinsame Rechtsausschuss für den Spielbetrieb in den Gliederungen des NBV. Er ist Rechtsausschuss im Sinne des § 3 Satz 1 Ziffer 2 a) der DBB-RO und damit ausschließlich zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der Vorinstanzen der Regionen.
Revisionsinstanz für Entscheidungen des NBV-RRA ist immer der NBV-RA.
