Verbandstag
Der Verbandstag ist die Mitgliederversammlung des NBV.
Gemäß § 7, Absatz 1 der NBV-Satzung ist der Verbandstag das oberste Organ des NBV. Absatz 2 besagt, dass der ordentliche Verbandstag mindestens alle zwei Jahre, möglichst zur Mitte eines Kalenderjahres, regelmäßig als Präsenzveranstaltung statt findet. Der Vorstand kann beschließen, dass die Mitgliederversammlung als virtuelle Veranstaltung oder als Kombination von virtueller und Präsenzveranstaltung stattfinden kann.
Es ist durchaus möglich Beschlüsse außerhalb des Verbandstages in Textform zu fassen. Dazu erhalten die Mitglieder vom Vorstand Beschlussvorlagen, die innerhalb der gesetzten Frist von mindestens vier Wochen an den Verband zurückgesandt werden müssen. Die zur Annahme des Beschlusses erforderlichen Mehrheiten entsprechen jeweils den in der Satzung genannten. Diese Verfahren setzt eine Mindestbeteiligung von 50% der Mitglieder voraus.
In Absatz 3 heist es weiter, wenn das Interesse des Verbandes es erfordert, kann der Vorstand einen außerordentlichen Verbandstag einberufen. Auf begründeten Antrag in Textform von mindestens einem Drittel der Mitgliedsvereine, muss der Vorstand nach Antragseingang einen außerordentlichen Verbandstag einberufen.