Integration

Dirk Povey
Projektkoordination Integration
Leitung Anti-Diskriminierungsstelle
Zuständigkeitsbereiche:
- Integration im und durch Sport (DOSB) - Projektkoordination
- Demokratie und gesellschaftliche Verantwortung
- Anti-Diskriminierung
- webmaster
- Leitung dies und das und hastenichgesehen
- Verbandsentwicklung ganz dolle
Die Gesellschaft ist vielfältig. Um allen Menschen, unabhängig von Aussehen, Sprache, Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, kulturellem Hintergrund, Handicap und / oder Religion eine Teilhabe an der Ausübung von Sport zu ermöglichen, ist das Erkennen und Respektieren von Bedürfnissen aller Beteiligten besonders wichtig, um dieses Ziel zu erreichen.
Motivierung und Unterstützung von Menschen aus der Zielgruppe für die sportliche Betätigung und die aktive Mitarbeit in Sportvereinen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Interessen und Bedürfnisse.
Zusätzlich zu dem o.g. Ausführungen können Abteilungs- und / oder Vereinsfeste mit ggf. unterschiedlicher Musik und Essen für ein gutes Miteinander sorgen. Wenn z.B. jede(r) etwas zu Essen mitbringt, selbstverständlich immer unter Berücksichtigung etwaiger Einschränkungen der Beteiligten, könnte darüber ein kultureller Austausch stattfinden. Man lernt sich kenn und kann ein Verständnis füreinander aufbauen.
Es gibt unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Mitgliedsvereine:
Kinder und Jugendliche, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern vom Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungsgesetz profitieren, haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Zudem kann ein Anspruch auf diese Leistungen bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.
15,- € monatlich (Stand 2022) stehen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs pauschal fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit zur Verfügung. Hiervon können zum Beispiel die Vereinsbeiträge übernommen werden, als Nachweis ist die Mitgliedschaft im Verein ausreichend. Über die Erstattung weiterer Leistungen für sog. „besondere Bedürfnisse“ entscheidet das zuständige Amt.
Für Geflüchtete oder Asylsuchende ist der Bezug erst ab dem Zeitpunkt möglich, wenn die Kinder und Jugendlichen in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt- und Landkreise angekommen sind.
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann daher unterschiedlich gehandhabt werden.
Beim NBV könnt ihr
Dirk Povey
jederzeit gerne ansprechen.
Zusätzlich gibt es sogenannte Sportlotsen in jedem Stützpunktverein für Integration. Diese Vereine gibt es auch mit Basketballabteilung, die wir Euch in dieser Karte übersichtlich darstellen
Link zu Karte (Hinweis von mir: Ansprechpartner mit Kontaktdaten werden ergänzt)