
Die NBV-Jugend organisiert die Vergabe der Mittel aus der Jugendfehlumlage. Grundlage ist die im Rahmen der Youth Convention 2025 beschlossene Richtlinie zur NBV-Jugendförderung.
Im Rahmen der NBV-Jugendförderung können Vereine Fördermittel für zeitlich begrenzte Projekte der Jugendarbeit beantragen. Um möglichst vielen Vereinen eine Unterstützung zu ermöglichen, beträgt die maximale Fördersumme 300 Euro pro Projekt. Gefördert werden Maßnahmen, die die Jugendarbeit stärken, offen für alle Interessierten sind und neue oder weiterentwickelte Angebote schaffen.
Beispiele für förderfähige Projekte sind Basketballcamps, Einstiegsangebote für Mädchen und Integrationsprojekte.
Die Antragstellung erfolgt über das untenstehende Online-Formular. Die vollständige Richtlinie ist ebenfalls hier zu finden. Antworten auf häufig gestellte Fragen sind im FAQ-Bereich zusammengestellt.

NBV-Jugendförderung
Die NBV-Jugend prämiert regelmäßig die besten Jugend-Projekte aus euren Vereinen.
Die NBV-Jugend organisiert die Vergabe der Mittel aus der Jugendfehlumlage. Grundlage ist die im Rahmen der Youth Convention 2025 beschlossene Richtlinie zur NBV-Jugendförderung.
Im Rahmen der NBV-Jugendförderung können Vereine Fördermittel für zeitlich begrenzte Projekte der Jugendarbeit beantragen. Um möglichst vielen Vereinen eine Unterstützung zu ermöglichen, beträgt die maximale Fördersumme 300 Euro pro Projekt. Gefördert werden Maßnahmen, die die Jugendarbeit stärken, offen für alle Interessierten sind und neue oder weiterentwickelte Angebote schaffen.
Beispiele für förderfähige Projekte sind Basketballcamps, Einstiegsangebote für Mädchen und Integrationsprojekte.
Die Antragstellung erfolgt über das untenstehende Online-Formular. Die vollständige Richtlinie ist ebenfalls hier zu finden. Antworten auf häufig gestellte Fragen sind im FAQ-Bereich zusammengestellt.
Richtlinie der NBV-Jugend zur NBV-Jugendförderung
Hier findest du alle zu erfüllenden Kriterien und Voraussetzungen zur Projektförderung.
FAQ
An alle Mitgliedsvereine des NBV die ein Projekt im Sinne der Förderrichtlinie durchführen möchten. Die Zielgruppe kann hierbei variieren – von Schnupperangeboten für Minis bis zu Angeboten für junge Erwachsene unter 27 Jahren.
Nicht bezuschusst werden Maßnahmen des üblichen Trainings- und Spielbetriebs, einschließlich Trainingslager. Ausgaben für Pfand oder Alkohol sind selbstverständlich ausgeschlossen.
Die Fördersumme beträgt maximal 300€ und wird kostendeckend für tatsächlich entstandene Ausgaben gewährt. Belege müssen eingereicht werden.
Das Projekt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Zukunft liegen. Der Antrag ist spätestens im Quartal vor dem geplanten Durchführungszeitraum einzureichen. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Formular auf dieser Seite
Hinweis: Zur Einführung der NBV-Jugendförderung wird auf eine Antragstellung im vorherigen Quartal verzichtet. Dies soll den Start der neuen Förderung erleichtern.
Über die Vergabe entscheidet der NBV-Jugendvorstand im Rahmen der verfügbaren Mittel aus der Jugendfehlumlage. Im Nachgang informiert der NBV-Jugendvorstand per Mail über Bewilligung oder Ablehnung.
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Projekts und nach Prüfung der eingereichten Nachweise und Belege.
Nach Abschluss des Projektes muss der Verwendungsnachweis mit Belegen innerhalb eines Monats eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis wird mit Bewilligung verschickt.
Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Mit einer Antragstellung geht keine automatische Bewilligung einher. Wenn die Fördermittel für das laufende Jahr ausgeschöpft sind, ist keine weitere Förderung mehr möglich.
Deine Frage wurde nicht beantwortet? Dann wende dich einfach an den NBV-Jugendvorstand unter jugend@nbv-basketball.de.
Projektantrag NBV-Jugendförderung
Bitte beachte, dass das Projekt vor Beginn der Antragsstellung noch nicht begonnen haben darf. Die Bewilligung durch den NBV-Jugendvorstand kann auch nach dem Startdatum erfolgen und hat keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit.
Hinweis des NBV-Jugendvorstandes: In der Einführungsphase der NBV-Jugendförderung wird ausnahmsweise darauf verzichtet, dass Anträge bereits im vorherigen Quartal eingereicht werden müssen. Dadurch möchten wir den Start der neuen Förderung erleichtern und attraktiver gestalten.