Jugendförderung
Die NBV-Jugend prämiert regelmäßig die besten Jugend-Projekte in eurem Verein.
HINWEIS: die Förderrichtlinie wird von Vorstand der NBV-Jugend zur Zeit überarbeitet, damit mehr Projekte unterstützt werden können!
Ihr seid motiviert ein cooles Jugendprojekt im Basketball zu organisieren? Dann ist das hier eure Möglichkeit, dafür eine Förderung zu erhalten. Organisiert ein Projekt, das vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 stattfindet (stattgefunden hat) und bereitet einen Antrag für die Youth Convention vor. Jedes Jahr kürt die NBV-Jugend durch die Jugendkonferenz, drei Jugendprojekte aus den Basketballvereinen Niedersachsens.
Über die Ausschüttungssumme bestimmt die Jugendkonferenz. Die maximale Ausschüttungssumme beträgt jedoch 1.500,00€. Um die maximale Fördersumme zu erhalten, besteht die Möglichkeit euer Projekt bei der Jugendkonferenz vorzustellen. Wir empfehlen allen Bewerber*innen diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.
Euer Projekt sollte folgende Kriterien erfüllen:
- Für alle offen (auch außerhalb der Sportart)
- Spaß, Bildung und Stärkung der Jugendarbeit stehen im Vordergrund
- Teilnehmende sind bis zu 27 Jahre alt
- Kein Trainings-/Spielbetrieb bzw. Trainingslager
Hier ein paar (bereits prämierte) Projektideen:
- Grundschulschnupperangebot
- Basketballcamp für Anfänger
- Jugendfreiplatzturnier
- Jugendzeltlager
Falls ihr noch kein Projekt habt: Es ist noch nicht zu spät! Nehmt den Stift in die Hand und fangt an zu planen. Wir freuen uns auf eure Einsendungen.
P.S.: Macht viele Fotos, wir wollen Social Media schließlich nicht vernachlässigen. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Weitere Infos sind in der Förderrichtline auf der NBV-Website zu finden.
Richtlinie für Jugendförderung
Hier findet ihr die zu erfüllenden Kriterien und Voraussetzungen zur Projektförderung.
Die NBV-Jugend fördert attraktive und innovative Projekte der Jugendarbeit, die sich aus dem bisherigen Angebot herausheben, mit dem Ziel, sich langfristig auf die Arbeit der Sportvereine auszuwirken. Ein weiteres Ziel ist es, nachhaltig junge Menschen zu gewinnen und an den Sport zu binden. Durch die Projekte sollen neue Ideen für die Jugendarbeit ausprobiert werden, sodass sie sich anschließend fest im Angebot etablieren können. Mit der Steigerung der Attraktivität der Angebote für Kinder und Jugendliche soll der Stellenwert der Arbeit in der NBV-Jugend gesteigert und dadurch eine Motivation zur ehrenamtlichen Mitarbeit für kreative und engagierte Menschen geschaffen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Jugendförderung. Diese Richtlinie spezifiziert die Mittelvergabe aus der NBV-Jugendordnung (2021, §4).
Teilnahmevoraussetzung ist die ordentliche Mitgliedschaft im Niedersächsischen Basketballverband e.V. und der Nachweis der Gemeinnützigkeit.
Die Projekte sollen für alle Interessierten der Mitgliedsvereine offen sein. Spaß, Bildung und Stärkung der Jugendarbeit sollen im Vordergrund stehen. Projekte sind zeitlich begrenzte Vorhaben mit entsprechend festgelegten Zielen. Gefördert werden innovative Projekte im sportpraktischen und überfachlichen Bereich der Jugendarbeit. Dies sind in der Regel Projekte, die erstmalig oder in dieser Form erstmalig von den Antragstellenden durchgeführt werden. Bezuschusst werden Projekte, die der Planung und Umsetzung bedürfnisorientierter, kinder- und jugendgerechter Angebote dienen. Belohnt werden Angebote für junge Menschen, neue jugendgerechte Formen der politischen Mitwirkung, Umweltaktionen sowie Mädchenschnupperangebote, integrative Maßnahmen und gezielte präventive Maßnahmen (insbesondere gegen sexualisierte Gewalt) in der Jugendarbeit. Gefördert werden Aktivitäten und Projekte mit jungen Menschen (bis 27 Jahre) aus den Mitgliedsvereinen.
Nicht bezuschusst werden Maßnahmen des üblichen Trainings- und Spielbetriebs, einschließlich Trainingslager!
Über den NBV-Jugendpreis werden jährlich 3.000 Euro ausgeschüttet. Die Höhe der Förderung wird dabei durch die NBV-Jugendkonferenz entschieden. Dabei darf für jeden Antragstellenden die Maximalfördersumme von 1.500 Euro nicht überschritten werden. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises (siehe „Nachweisführung und Einreichungsfristen“) wird die Gewinnsumme an die ausgewählten Vereine überwiesen.
Hierzu folgender Hinweis: um mehr Mitgliedsvereinen die Förderung von Projekten zu ermöglichen, überarbeitet der Vorstand der NBV-Jugend zur Zeit diesen Teil der Richtlinie.
Für die Einreichung des Projekts ist ein Antrag (Formular) auszufüllen. Verantwortliche/r und Berichtspflichtige/r des Projektes darf nicht Mitglied des Jugendvorstands sein. Die NBV-Jugendkonferenz entscheidet über die Platzierung der eingereichten Projekte. Die eingereichten Projekte sollen durch die nachfolgenden Kriterien von der NBV-Jugendkonferenz bewertet werden:
- Das Projekt muss für alle offen sein! Niemand darf aus finanziellen, sozialen oder sportlichen Gründen ausgeschlossen werden.
- Der Spaß und die Gemeinschaft stehen im Vordergrund!
- Den Teilnehmenden müssen Bildungs- und/oder Persönlichkeitsaspekte vermittelt werden!
- Das Projekt darf nicht bereits vom NBV gefördert werden!
Die Projekte sollen im Zeitraum vom 01.08. des Vorjahres bis zum 31.07. des Jahres, der entscheidenden NBV-Jugendkonferenz stattgefunden haben. Auf Antrag kann der Jugendvorstand per Beschluss den Zeitraum kurzfristig anpassen. Dauerhafte Anpassungen müssen von der NBV- Jugendkonferenz beschlossen werden. Einreichungen können dem Jugendvorstand bis sieben Tage vor der NBV-Jugendkonferenz in Textform zugesandt werden. Für eine erfolgreiche Einreichung müssen Vereine folgende Informationen (Bericht) an den Jugendvorstand übermitteln:
- Welches Ziel wurde verfolgt und welche Aktivitäten wurden durchgeführt?
- Wurde das Ziel erreicht? Wie wurde die Erreichung umgesetzt?
- Welche Nachhaltigkeit hat das Projekt?
- Welche Ressourcen (Zeit, Geld, Personal) wurden eingesetzt? Wie wurden diese eingesetzt?
- Dokumentation mit Bildern und Verlaufsbeschreibung (Idee bis Umsetzung) des Projektes
- Nachweis der Veröffentlichung und Kommunikation über die vereinseigenen Kanäle
Diese Richtlinie tritt nach Beschluss der NBV-Jugendkonferenz vom 26.08.-27.08.2023 in Kraft und bleibt bis zur Neufassung gültig.