Haushaltsauschuss
Ein Haushaltsausschuss, der aus dem 1. VP, der Geschäftsführung und mindestens drei vom Präsidium bestimmten Personen besteht, berichtet dem Präsidium. Zu den jährlich wiederkehrenden Aufgaben des Haushaltsausschusses gehören die Prüfung von Haushaltsplänen und des Jahresabschlusses. Siehe dazu Finanzordnung § 3, Absatz 2.
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