Ehrungen

Der Niedersächsischer Basketballverband e.V. kann in Anerkennung außerordentlicher Verdienste um die Förderung, Pflege und Verbreitung des Basketballsports in Niedersachsen Ehrungen an seine Mitgliedsvereine sowie deren Mitglieder oder an Schulen, Behörden oder sonstige Institutionen verleihen.
Darüber hinaus können in besonderen Einzelfällen auch Personen ausgezeichnet werden, die keinem Mitgliedsverein des NBV angehören. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Ehrung besteht nicht.
Von dieser Ehrenordnung nicht berührt sind Ehrungen, die im Zusammenhang mit den Meisterschafts- und Pokalwettbewerben vorgenommen werden.
Die aktuelle Ehrenordnung wurde 2015 auf dem Verbandstag in Wildeshausen verabschiedet.

Der Niedersächsischer Basketballverband e.V. kann in Anerkennung außerordentlicher Verdienste um die Förderung, Pflege und Verbreitung des Basketballsports in Niedersachsen Ehrungen an seine Mitgliedsvereine sowie deren Mitglieder oder an Schulen, Behörden oder sonstige Institutionen verleihen.
Darüber hinaus können in besonderen Einzelfällen auch Personen ausgezeichnet werden, die keinem Mitgliedsverein des NBV angehören. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Ehrung besteht nicht.
Von dieser Ehrenordnung nicht berührt sind Ehrungen, die im Zusammenhang mit den Meisterschafts- und Pokalwettbewerben vorgenommen werden.
Die aktuelle Ehrenordnung wurde 2015 auf dem Verbandstag in Wildeshausen verabschiedet.
Ihr habt Fragen zur Ehrenordnung?
Der NBV verleiht an Einzelpersonen folgende Ehrungen:
- die Ehrenurkunde,
- die Ehrennadel in Silber,
- die Ehrennadel in Gold,
- die Ernennung zum Ehrenpräsidenten,
- die Ernennung zum Ehrenmitglied
sowie an die Mitgliedsvereine, Schulen, Behörden und Institutionen.
- die Ehrenplakette
Die Verleihung der Ehrungen a. bis c. erfolgt durch ein Mitglied des Präsidiums oder durch eine vom Präsidium beauftragte Person in einem würdigen Rahmen.
Alle vom NBV geehrten Einzelpersonen erhalten eine Urkunde. Über die verliehenen Ehrungen wird in der Geschäftsstelle des NBV eine Datei (Ehrenliste) mit den entsprechenden Angaben geführt. Die Ehrenliste wird auf der Homepage veröffentlicht. Idealerweise wird bei der Verleihung ein Erinnerungsfoto erstellt und mit einem Beitrag auf der Website veröffentlicht.
Vorschläge für Ehrungen können aus den Mitgliedsvereinen an das Präsidium herangetragen werden. Das Präsidium berät unsch beschließt schlielich die Ehrung, sofern die jeweiligen Voraussetzungen durch die Person erfüllt sind. Ehrungen können auch posthum vorgenommen werden.
Die Ehrenurkunde des NBV kann auf Beschluss des Präsidiums an Einzelpersonen verliehen werden, die eine mindestens 10-jährige ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit auf Vereinsebene, in einer Kommission oder einem Ausschuss des NBV oder einer Gliederung nachweisen können.
- Personen für einmalige außergewöhnliche Leistungen auf internationaler Ebene,
- Personen für wiederholte außergewöhnliche Leistungen auf nationaler Ebene,
- ehrenamtliche tätige Personen in den Gremien der Gliederungen, im NBV oder DBB für eine 10-jährige Tätigkeit,
- ehrenamtliche tätige Personen, die in hervorragender Weise auf Vereins- und/ oder Ebene der Gliederungen 15 Jahre für den Basketballsport tätig waren,
- Persönlichkeiten, die sich an führender Stelle verdient gemacht haben um die Förderung des Basketballsports in Niedersachsen oder um den NBV.
- Personen für wiederholte außergewöhnliche Leistungen auf nationaler undinternationaler Ebene,
- ehrenamtlich tätige Personen in den Gremien der Gliederungen, im NBV oder DBB für eine 20-jährige Tätigkeit,
- ehrenamtlich tätige Personen, die in hervorragender Weise auf Vereins- und/ oder Ebene der Gliederungen 25 Jahre für den Basketballsport tätig waren,
- Persönlichkeiten, die sich an führender Stelle besonders verdient gemacht haben um die Förderung des Basketballsports in Niedersachsen oder um den NBV.
Der Verbandstag kann auf Vorschlag des Präsidiums frühere Präsidentinnen oder Präsidenten des NBV zur Ehrenpräsidenten oder zum Ehrenpräsidenten des Niedersächsischen Basketballverbandes ernennen.
Der Verbandstag kann auf Vorschlag des Präsidiums Personen zu „Ehrenmitgliedern des Niedersächsischen Basketballverbandes“ ernennen. Dies ist die höchste Ehrung, die der NBV zu vergeben hat. Es können nur Personen ernannt werden, die sich auf ganz außergewöhnliche Weise auf Gliederungs-, Verbands- oder Bundesebene um den Basketballsport und den NBV verdient gemacht haben. Ehrenmitglied kann nur ein Träger der Ehrennadel in Gold werden.
Die Ehrenplakette ist eine Ehrung für Mitgliedsvereine, Schulen, Behörden und Institutionen.
- Vereine für eine mindestens 25-jährige ununterbrochene Förderung und Verbreitung des Basketballsports,
- Vereine für außerordentliche, beispielgebende sportliche Leistungen,
- Behörden, Organisationen und sonstige Institutionen für die langjährige außergewöhnliche Förderung des Basketballsports in Niedersachsen oder des NBV,
- Schulen in Niedersachsen für eine mindestens 15-jährige Förderung des Basketballsports oder für außergewöhnliche, beispielgebende sportliche Leistungen.
- Die Ehrung von Vereinen und Schulen ist mit einem Sachgeschenk verbunden.
- Die Verleihung der Ehrenplakette erfolgt auf Beschluss des Präsidiums. Anträge können vom Vorstand und den Vorsitzenden der Gliederungen gestellt werden.
Das Präsidium hat das Recht, insbesondere bei längeren Tätigkeiten und außerordentlichen Anlässen (z.B. 50-75- oder 100-jährigen Jubiläen) besondere Ehrungen in angemessener Form vorzunehmen. Dies gilt vor allem auch für Ehrungen von Schiedsrichtern, Trainern usw. für langjährige Tätigkeiten. Das Präsidium legt Art und Form der besonderen Ehrungen fest und entscheidet über deren Verleihung.
Bei verbandsschädigendem oder ehrenrührigem Verhalten sowie groben Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen können Ehrungen aberkannt werden. Diese gilt auch für den Fall, dass der Geehrte rechtswirksam von einem Mitgliedsverein ausgeschlossenen worden ist. Die Aberkennung einer Ehrung erfolgt durch Beschluss des Präsidiums, bei Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern auf Beschluss des Verbandstags und bedarf jeweils einer Zweidrittelmehrheit des zuständigen Gremiums. Die Aberkennung wird dem Betroffenen unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung auf Aberkennung von Ehrungen ist nicht gegeben. Die Auszeichnung und die Urkunde sind zurückzugeben.