Was ist Integration?
Die Gesellschaft ist vielfältig. Um allen Menschen, unabhängig von Aussehen, Sprache, Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, kulturellem Hintergrund, Handicap und / oder Religion eine Teilhabe an der Ausübung von Sport zu ermöglichen, ist das Erkennen und Respektieren von Bedürfnissen aller Beteiligten besonders wichtig, um dieses Ziel zu erreichen.
Motivierung und Unterstützung von Menschen aus der Zielgruppe für die sportliche Betätigung und die aktive Mitarbeit in Sportvereinen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Interessen und Bedürfnisse.
Wie kann eine gute Integration in meinen Sportverein / in meine Abteilung gelingen?
Zusätzlich zu dem o.g. Ausführungen können Abteilungs- und / oder Vereinsfeste mit ggf. unterschiedlicher Musik und Essen für ein gutes Miteinander sorgen. Wenn z.B. jede(r) etwas zu Essen mitbringt, selbstverständlich immer unter Berücksichtigung etwaiger Einschränkungen der Beteiligten, könnte darüber ein kultureller Austausch stattfinden. Man lernt sich kenn und kann ein Verständnis füreinander aufbauen.
Werden Vereinsaktionen finanziell unterstützt?
Es gibt unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Mitgliedsvereine:
- Link zu Fördermöglichkeiten
Wer kann Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen?
Kinder und Jugendliche, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern vom Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungsgesetz profitieren, haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Zudem kann ein Anspruch auf diese Leistungen bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.
15,- € monatlich (Stand 2022) stehen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs pauschal fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit zur Verfügung. Hiervon können zum Beispiel die Vereinsbeiträge übernommen werden, als Nachweis ist die Mitgliedschaft im Verein ausreichend. Über die Erstattung weiterer Leistungen für sog. „besondere Bedürfnisse“ entscheidet das zuständige Amt.
Für Geflüchtete oder Asylsuchende ist der Bezug erst ab dem Zeitpunkt möglich, wenn die Kinder und Jugendlichen in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt- und Landkreise angekommen sind.
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann daher unterschiedlich gehandhabt werden.
Gibt es einen Versicherungsschutz für die Zielgruppe?
Es gibt eine Zusatzversicherung der ARAG-Sportversicherung für Asylbewerber*innen und Geflüchtete. Es besteht Versicherungsschutz in vollem Umfang der Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Krankenversicherung, während sie aktiv an einem Sportangebot in einem der Mitgliedsvereine teilnehmen.
Ebenso versichert sind Asylbewerber*innen und Geflüchtete als Zuschauer*innen/Begleiter*innen sowie bei der Teilnahme an geselligen und sonstigen Vereinsveranstaltungen sowie bei der Ausübung gemeinnütziger Arbeit im Auftrag des Vereins (z.B. Pflege und Wartung des Vereinsgeländes) und als Helfer*innen bei Veranstaltungen.
Mitversichert ist zudem der direkte Hin- und Rückweg zwischen Unterkunft und dem Verein bzw. dem Ort der Vereinsveranstaltung.
Im Schadensfall können sich Vereine an das jeweilige ARAG-Versicherungsbüro wenden.
Für offene Sportangebote, Schnuppertrainings, Übungsstunden auf Probe, Kursangebote oder Lauftreffs an denen allgemein Personen teilnehmen, die (noch) kein Vereinsmitglied sind, empfiehlt es sich ggf. eine Nichtmitgliederversicherung in Betracht zu ziehen.
Alle Infos zur Nichtmitgliederversicherung stellt die ARAG-Sportversicherung zur Verfügung.
Was kann der Verein während der Fastenzeit beachten?
In fast jeder Religion gibt es Fastenzeiten. Diese können kurz sein, wie im Judentum, in dem zu Jom Kippur, dem jüdischen Versöhnungsfest oder an Tischa beAv, dem Trauer- und Gedenktag der Zerstörung des Jerusalemer Tempels, jeweils 25 Stunden am Stück gefastet wird. Eine jährliche Fastenzeit, die sich über mehrere Wochen erstreckt, gibt es beispielsweise im Christentum, in dem sieben Wochen vor Ostern Verzicht geübt wird, und dem Islam, in dem der Ramadan ein Fastenmonat ist. Der Ramadan ist der neunte Monat des muslimischen Kalenders und findet deshalb immer zu einer anderen Zeit des gebräuchlichen bürgerlichen Kalenders statt.
Während es im christlichen Fasten viele verschiedene Formen des Verzichts gibt, wie zum Beispiel „Smartphone-Fasten“, „Facebook-Fasten“ oder „Süßigkeiten-Fasten“ bedeutet sowohl die jüdische als auch die muslimische Fastenzeit einen vollständigen Nahrungsverzicht – für einen ganzen Tag oder jeweils von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang über einen Monat hinweg.
Wer einen ganzen Tag auf sämtliche Nahrung verzichtet, kann im sportlichen Bereich eventuell nicht so viel Leistung zeigen und braucht mehr Zeit, um sich zu erholen. Als Sportverein kann ich während den Fastenzeiten folgendes beachten:
- Sucht das Gespräch mit Euren Mitgliedern.
- Erkundigt Euch, ob diese fasten und wenn ja, wie. Eventuell könnt Ihr Eure fastenden Mitglieder dabei unterstützen auch während der Fastenzeit sportlich aktiv zu bleiben, indem beispielsweise Trainingszeiten komprimiert werden oder zu anderen Zeiten trainiert wird.
- Trainingseinheiten am Vormittag und Mittag gestalten sich schwierig, weil die Sonne mittags am stärksten ist und schon früh die Energie für den ganzen Tag verbraucht wird. Je später das Training stattfindet, desto einfacher für die Fastenden.
- Vereine sollten nach Möglichkeit auf interne Leistungsvergleiche (Sichtungstrainings o.ä.) verzichten bzw. sich bewusst sein, dass Athlet*innen, die in der Zeit fasten, benachteiligt sind.
- Es sollte berücksichtigt werden, dass besonders jüngere Athlet*innen ausreichend Pause machen.
- Bei Anzeichen von Müdigkeit, sollte die Belastungsintensität entsprechend angepasst werden.
- Es sollte immer ausreichend Wasser am Trainingsort verfügbar sein, sodass die fastenden Sportler*innen ihre Körper abkühlen können
- Trainingsabsagen aufgrund von Fastenzeiten sollten von allen Beteiligten respektiert werden. Sinkende Teilnehmendenzahlen sollten niemals als Desinteresse bewertet werden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zur Integration habe?
Beim NBV könnt ihr
Dirk Povey
povey@nbv-basketball
mbl.: 0176-45801715
jederzeit gerne ansprechen.
Zusätzlich gibt es sogenannte Sportlotsen in jedem Stützpunktverein für Integration. Diese Vereine gibt es auch mit Basketballabteilung, die wir Euch in dieser Karte übersichtlich darstellen.