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Amtliche Mitteilung

  • 28.07.2023
  • Geschäftsstelle
  • NEWS NBV

Präsidium beruft Vorstand und definiert Fahrplan für den NBV.

Nach dem Rücktritt des Vorstands auf dem Verbandstag am 1. Juli in Hannover wurde das Amtsgericht Hannover am 3. Juli umgehend über den Sachstand informiert. In einer kurzfristig anberaumten Präsidiumssitzung am 6. Juli hatte sich das Präsidium beraten und in einer anschließenden amtlichen Mitteilung an die Vereine am 7. Juli über die Situation informiert.

Am 10. Juli hat das Amtsgericht Hannover dem NBV schriftlich die weitere Vorgehensweise mitgeteilt. In dem Schreiben verweist das Amtsgericht Hannover auf die NBV-Satzung § 13 Abs. 7, wonach das Präsidium einen Vorstand bis zum nächsten Verbandstag berufen kann.

In der Präsidiumssitzung am 27. Juli 2023 hat sich das Präsidium umfangreich zu der aktuellen Situation und dem weiteren Fahrplan für den Verband ausgetauscht und beraten. Dabei hat sich das Präsidium auf vier übergeordnete Aufgaben verständigt, die ein neuer nach § 13 Abs. 7 berufener Vorstand umsetzen soll.

Diese Aufgaben sind:

I. Die Entwicklung einer gemeinsamen Zielsetzung sowie ein Leitbild für die Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Präsidium und Vorstand in Anlehnung an § 13 Abs. 5 der NBV-Satzung,

II. Die Suche und Präsentation möglicher Kandidat:innen für die Vorstandspositionen,

III. Die Fortführung der Geschäfte mit der Erstellung eines Haushaltsplans für die Geschäftsjahre 2024 und 2025,

IV. Die Vorbereitung eines Wahl-Verbandstags mit ggf. vorgelagerten Regionstagen.


Anschließend hat sich das Präsidium auf Stefan Körner (Vorsitz Region Hannover), Carsten Brokelmann (Beisitzer), Jörg Meyer (Vorsitz Region Braunschweig) und Erik Schliep (Vorsitz Region Göttingen) für die Berufung in den Vorstand verständigt und diese in die Ämter gewählt. Damit ist Stefan Körner neuer Präsident des NBV, Carsten Brokelmann neuer Vizepräsident I, Jörg Meyer Vizepräsident II und Erik Schliep Vizepräsident III.

Stefan Körner, Jörg Meyer und Erik Schliep haben unmittelbar vor Annahme der Wahl ihre jeweilige Regionsvorsitze aufgegeben, um Doppelfunktionen wie in § 13 Abs. 3 der NBV-Satzung untersagt, zu vermeiden. Entsprechendes gilt für Carsten Brokelmann und seine bisherige Funktion als Beisitzer. Die erste Vorstandssitzung ist für den 17. August angesetzt.

Die Präsidiumssitzung fand als Hybrid-Veranstaltung aus Präsenz und Videokonferenz statt. Dieses Format ist seit 2020 unter § 12 Abs. 5 in der Satzung berücksichtigt und damit auch beschlussfähig.

Mit sportlichen Grüßen,

Das NBV-Präsidium