Der Vorstand hat sich am gestrigen Abend beraten und die weitere Vorgehensweise im Spielbetrieb besprochen.
Der Vorstand hat folgenden Beschluss gefasst: Der NBV hält
sich an die Gesetzgebung und folgt dem Warnstufenkonzept vom 24.11.2021. Es gilt Warnstufe 1 für die Benutzung von Sportanlagen (siehe Download). Als
Ausrichter der Wettbewerbe weist der NBV darauf hin, dass diese Vorgaben
lückenlos umzusetzen sind. Wir bitten alle beteiligten Personen des Spielbetriebs,
den Heimverein, den Gastverein und die Schiedsrichter, im gegenseitigen Interesse
darauf zu achten, die geltenden Maßnahmen einzuhalten. Bei Verstößen behält
sich der NBV in seiner Rolle als Veranstalter der Wettbewerbe weitergehende
Maßnahmen vor.