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Amtliche Mitteilung

  • 30.05.2024
  • Geschäftsstelle
  • NEWS NBV

Wichtige Informationen zum diesjährigen Verbandstag!

Liebe Basketballengagierte,

der diesjährige Verbandstag steht vor der Tür: Am 7. September 2024 laden wir herzlich nach Bremen in die Universität (GW1 Hörsaal Gebäude) ein, um mit euch gemeinsam die Mitgliederversammlung abzuhalten.

Diese Veranstaltung bietet euch die Möglichkeit den Verband aktiv mitzugestalten und an Veränderungen teilzuhaben. Ihr könnt euch untereinander austauschen sowie die Gespräche direkt mit den im NBV ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen suchen. Außerdem kann jede:r seine/ihre eigenen Vorstellungen und Ideen miteinbringen. Der NBV-Verbandstag ist als höchstes Entscheidungsorgan die wichtigste Versammlung, um uns als Verband und unseren Sport in Niedersachsen vorwärtszubringen und ist mit der Jahreshauptversammlung eurer regionalen Vereine gleichzusetzen.

Umso wichtiger ist dies im Hinblick auf die folgenden Tagesordnungspunkte:

  • Mit der diesjährigen Vorstandswahl richtet ihr den Verband auf die Zukunft aus. Ihr habt die Chance vier Personen in den Vorstand zu wählen, mit denen ihr euch identifiziert und denen ihr die Führung für den Verband übergeben wollt.
  • Nachdem letztes Jahr die Verbandsabgabenerhöhung in Höhe von 30 % abgelehnt wurde, möchten wir euch dieses Jahr frühzeitig miteinbeziehen. Der amtierende Vorstand wird einen Antrag auf Erhöhung der Verbandsabgabe um 10 % zum 01.01.25 vorlegen, und dafür auf eure Zustimmung hoffen. Der Antrag wird außerdem eine weitere Erhöhung um nochmals 10 % zum 01.01.26 vorsehen. Grund dafür sind Tarifsteigerungen ab 2025 sowie die Ausgabesteigerungen im Zusammenhang mit der Inflation. Um weiterhin zumindest ausgeglichene Wirtschaftspläne vorlegen zu können, ist daher eine Erhöhung der Einnahmeseite unumgänglich, wenn es nicht zu Leistungseinschränkungen durch den Verband kommen soll. Detaillierte Erläuterungen können auf den kommenden Regionstagen oder direkt beim Vorstand bspw. in einer der geplanten Online-Dialoge eingeholt werden.
  • Außerdem werden dieses Jahr erneut Anträge eingebracht, über die im letzten Jahr bereits abgestimmt wurde. Hintergrund ist, dass bei der Anmeldung zum Verbandstag 2023 nicht alles reibungslos gelaufen ist. Diese hatte eine mangelhafte Teilnahmeliste zur Folge, sodass die beschlossenen Änderungen nicht beim Amtsgericht eingereicht wurden und wir uns alle entsprechenden Anträge dieses Jahr nochmals rechtssicher bestätigen lassen möchten. Die Anmeldung und die Stimmenauszählung werden dieses Jahr besser gestaltet, um diesen Fehler nicht zu wiederholen. Deswegen werden die nicht eingereichten Anträge aus dem Jahr 2023 nochmal zur Abstimmung gestellt.

Hier ein Auszug aus unserer Satzung (§ 8 Abs. 3) zur Frage, welche Anträge eingereicht werden können, die euch die Möglichkeit bieten, den Verband direkt mitzugestalten:

Dringlichkeitsanträge

Jeder Mitgliedsverein, kann bis spätestens vier Wochen vor dem Verbandstag beim Vorstand schriftlich beantragen, dass zusätzliche Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Vorstand muss die Tagesordnung des Verbandstages dann entsprechend erweitern. Anträge sollen, Anträge auf Änderungen der Satzung oder der Beiträge müssen, den Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor dem Verbandstag auf dem Weg, der in der Einladung angegeben ist, mitgeteilt werden.

Initiativanträge

Wenn während des Verbandstages Anträge gestellt werden, um die Tagesordnung zu ergänzen, entscheidet der Verbandstag darüber. Damit der Antrag angenommen wird, braucht er die Mehrheit der gültigen Stimmen.

Besondere Anträge

Änderungen der Satzung, die Auflösung des Verbandes, die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Entscheidungen über Beiträge und Gebühren, sowie Themen, die große Auswirkungen auf die Mitgliedsvereine haben, können nur beschlossen werden, wenn die Anträge zusammen mit der Tagesordnung bei der Einladung oder spätestens zwei Wochen vor dem Verbandstag angekündigt und im genauen Wortlaut mitgeteilt worden sind.

Der Anmeldeprozess zum Verbandstag läuft auch dieses Jahr wieder über das Portal VeasySport. Durch die Anmeldung erleichtert ihr uns die Planung der Veranstaltung. Wie auch die letzten Jahre müsst ihr im Anmeldeprozess folgende Fragen für euch im Vorfeld klären:

Ja, ich bin gesetzlich:e Vertreter:in meines Vereins nach § 26 BGB:

  • Dann seid ihr Mitglied des vertretungsberechtigten, geschäftsführenden Vorstands in eurem Verein und seid als § 26 BGB-Vorstand im Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen.
  • In dem Fall müsst ihr euch lediglich ausweisen können, aber keine Vertretungsvollmacht mitbringen.

Nein, ich bin nicht gesetzliche:r Vertreter:in meines Vereins nach § 26 BGB:

  • Dann seid ihr nicht vertretungsberechtigt und benötigt eine Vertretungsvollmacht des vertretungsberechtigten, geschäftsführenden Vorstands eures Vereins.
  • Bitte achtet darauf, dass die Vollmacht von einem Vorstandsmitglied unterschrieben ist, das als § 26 BGB-Vorstand im Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen ist. ACHTUNG: Wer z.B. als Abteilungsleiter Mitglied des „erweiterten“ Vorstands ist, ist NICHT vertretungsberechtigt und benötigt eine Vollmacht des geschäftsführenden Vorstands nach § 26 BGB!!!
  • Mit der Vertretungsvollmacht seid ihr befugt für euren Verein am Verbandstag teilzunehmen und in dessen Namen abzustimmen.
  • Die Vertretungsvollmacht müsst ihr vor der Veranstaltung per Post oder E-Mail an uns schicken.

Auch wenn wir für die strikte Kontrolle dieser Vorgaben in den letzten Jahren vermehrt Kritik erhalten haben, sind dies die gesetzlichen Vorgaben für einen eingetragenen Verein, an denen wir leider nicht viel ändern können, uns sehr wohl aber daran halten müssen.

Nach dem letzten Verbandstag haben wir viele Gespräche mit unterschiedlichen Vereinen geführt. Einige Personen haben den Appell geäußert, dass die Vereine den Weg zum Verbandstag selbst antreten sollen, anstatt eine Vollmacht an einen weiteren Verein zu vergeben. Sie wünschen sich aktive Mitglieder im Verband. Nutzt die Möglichkeit euch selbst einzubringen, mitzudiskutieren und mit weiteren Vereinsmitgliedern in den Austausch zu gehen.

Die Anmeldung zum Verbandstag wird Mitte Juni freigeschaltet.

Wir freuen uns schon, möglichst viele von euch beim Verbandstag begrüßen zu dürfen!


Mit freundlichen Grüßen,

Die NBV-Geschäftsstelle & der NBV-Vorstand