Anmerkungen zur Abrechnungstabelle des NBV/BBV
- Die Entfernungstabelle des NBV / LV Bremen findet für alle Reisen von Schiedsrichtern im Bereich des NBV Anwendung, soweit die Reisen in Wahrnehmung von Aufgaben des NBV durchgeführt werden. Die Tabelle gilt gleichfalls für Bremer Schiedsrichter, die Spiele in den gemeinsamen Oberligen leiten.
- Realistisch betrachtet fahren fast alle Mannschaften und Schiedsrichter mit einem Pkw. Für die Ermittlung der Entfernung wurde ein Computerprogramm benutzt, das die Straßenentfernungen bestimmte und mit 25 % Entfernungs- und 75 % Zeitoptimierung eingestellt war.
Die Entfernung von und zu einem nicht in der Tabelle enthaltenen Ort ermittelt sich nach den Entfernungstabellen der Bezirke und des LV Bremen ergänzend.
- Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt freigestellt. Erfolgt die Anreise per Bahn, wird der tatsächliche Fahrpreis (belegt durch die Fahrkarte) in Anrechnung gebracht (gezahlte IC-Zuschläge sind unter Beifügung des Belegs zusätzlich abzurechnen).
- Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:
- Fahrtkosten,
- Aufwandsentschädigung
- Spielleitungsgebühr
zu a) Die Fahrkosten berechnen sich:
Gesamtkilometer x 0,30 € (für den Fahrer) bzw Gesamtkilometer x 0,05 € (für den Mitfahrer)
Der ermittelte Betrag wird auf volle € aufgerundet.
oder: tatsächliche Fahrpreis der DB 2. Klasse (Vorlage der Fahrkarten erforderlich)zu b) Die Aufwandsentschädigung beträgt für alle Entfernungen 5,- €
zu c) Die jeweils gültige Spielleitungsgebühr beträgt für:
Punktspielrunden der Oberligen Herren € 25
Punktspielrunden der Oberligen Damen €20Pokalspiele ohne Beteiligung einer Regionalligamannschaft Gebühr der Oberliga-Punktspiele
Pokalspiele mit Beteiligung einer Regionalligamannschaft Gebühr der 2. Regionalliga-Punktspiele
Landesmeisterschaften der Seniorinnen/Senioren II und III € 15
Punktspielrunden der Jugend-Landesliga (alle Altersklassen) € 12
Jugendmeisterschaften ( alle Altersklassen) € 12
Jugend-Qualifikationsturniere zu Landeswettbewerben € 12
Jugend-Pokalspiele € 10Bei Kurzspielen erfolgt eine anteilige Kürzung wie folgt: Spielzeit (ohne Verlängerung) geteilt durch 40 Minuten mal Gebühr für volle Spielzeit (Aufrundung auf vollen € Betrag).
Hinzu kommen jeweils Fahrt und Tagegeld nach der Tabelle des NBV.
- Schiedsrichter aus einem Wohnort und/oder Verein haben bei PKW-Benutzung gemeinsam anzureisen. Wo sinnvoll, sind auch Teilstrecken gemeinsam zu absolvieren.
- Bei Kopplung von NBV/RLN-Ansetzungen werden nur die RLN-Vereine mit den Kosten der Abrechnungstabelle belastet. Beim NBV-Verein ist nur die Spielleitungsgebühr abzurechnen.
Bei Kopplung von Bezirksansetzungen mit NBV-Spielen wird nur der NBV-Verein mit den Kosten der Abrechnungstabelle belastet, der Bezirksverein hat nur die entsprechende Schiedsrichtergebühr zu zahlen.
Bei Kopplung von NBV/NBV-Ansetzungen werden der oder die Vereine zu gleichen Teilen belastet.
- Für jedes Spiel ist von jedem Schiedsrichter eine gesonderte Abrechnungskarte zu erstellen.
- Abweichende Regelungen können im Bedarfsfall getroffen werden.



