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Beschluss für die Erhebung der Verbandsabgabe

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Beschluss für die Erhebung der
Verbandsabgabe / - Umlage
im   NIEDERSÄCHSISCHEN BASKETBALLVERBAND e.V.

Die nachfolgende Fassung der Richtlinien wurde vom Verbandstag des NBV am 22.06.2003  in Osnabrück beschlossen:

 

  1. Die Verbandsabgabe setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag und einem personenbezogenen Zuschlag

 

    1. Der Sockelbetrag beträgt:

bei Vereinen mit

EUR

bis zu 15 Teilnahmeberechtigungen

 75,-

bis zu 30 Teilnahmeberechtigungen

115,-

bis zu 45 Teilnahmeberechtigungen

155,-

bis zu 60 Teilnahmeberechtigungen

170,-

bis zu 80 Teilnahmeberechtigungen

185,-

bis zu 100 Teilnahmeberechtigungen

200,-

bis zu 120 Teilnahmeberechtigungen

215,-

bis zu 150 Teilnahmeberechtigungen

230,-

mehr als 150 Teilnahmeberechtigungen

245,-

    1. der Zuschlag beträgt ab 01.01.2004 EUR 5,- für Senioren-Teilnahmeberechtigungen und EUR 2,- pro Jugend-Teilnahmeberechtigung.

    Abrechnungsgrundlage sind die zum 31.12. des Vorjahres vom DBB ausgewiesenen Teilnehmerausweise, ausschließlich der MINI-TNA.

    Es besteht für die Vereine auf Antrag die Möglichkeit die Verbandsabgabe in 2 Teilraten abzuleisten. Dieses ist spätestens zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres möglich.

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