Beschluss für die Erhebung der
Verbandsabgabe / - Umlage
im NIEDERSÄCHSISCHEN BASKETBALLVERBAND e.V.
Die nachfolgende Fassung der Richtlinien wurde vom Verbandstag des NBV am 06.06.2010 in Verden beschlossen für die Verbandsabgabe ab 01.01.2011:
- Die Verbandsabgabe setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag und einem personenbezogenen Zuschlag
- Der Sockelbetrag beträgt:
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75,- |
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115,- |
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155,- |
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170,- |
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185,- |
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200,- |
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215,- |
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230,- |
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245,- |
- der Zuschlag beträgt ab 01.01.2011 EUR 6,- für Senioren-Teilnahmeberechtigungen und EUR 2,50 pro Jugend-Teilnahmeberechtigung.
Abrechnungsgrundlage sind die zum 31.12. des Vorjahres vom DBB ausgewiesenen Teilnehmerausweise, ausschließlich der MINI-TNA.
Es besteht für die Vereine auf Antrag die Möglichkeit die Verbandsabgabe in 2 Teilraten abzuleisten. Dieses ist spätestens zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres möglich.



