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Niedersächsischer Basketballverband e.V.

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Musikeinspielungen

Vorbemerkung: Durch Musikeinspielungen wird der Show- und Unterhaltungseffekt eines Basketballspiels wesentlich gesteigert. Dabei müssen alle Handlungsweisen im Geist sportlicher Haltung und des "Fair Play" geschehen. Es muss darauf geachtet werden, dass kein am Spiel Beteiligter in irgendeiner Art und Weise benachteiligt wird. Aufrichtige Zusammenarbeit aller am Spiel Beteiligter wird erwartet.
Um den ordnungsgemäßen Ablauf eines Basketballspiels zu gewährleisten, wird die Anwendung folgender Grundsätze empfohlen:

  1. Musikinstrumente (z.B. Trommeln) dürfen während eines Spiels gespielt werden. Sie sind erlaubt an den Seiten hinter den Endlinien und auf der Seite, die gegenüber dem Anschreibertisch und den Mannschaftsbankbereichen liegt.
  2. Musikeinspielungen über die offizielle Lautsprecheranlage sind vor dem Spiel, während der Halbzeitpause, in den Pausen vor Beginn von Verlängerungen, während der offiziellen Auszeiten und bei Spielunterbrechungen, die durch die Schiedsrichter gewährt werden, zulässig.
  3. Ist eine Spielunterbrechung aufgrund einer Verletzung notwendig, ist eine den Umständen entsprechende Handlungsweise zu empfehlen.
  4. Ist während eines laufenden Spiels die Spieluhr gestoppt (Art. 49 der Regeln), wird empfohlen, Musikeinspielungen bis zu folgenden Zeitpunkten zuzulassen:
    · Bei einem Sprungball: Wenn der Schiedsrichter mit dem Ball den Kreis betritt, um den Sprungball ausführen zu lassen.
    · Bei einem Einwurf: Wenn der Ball dem Spieler zum Einwurf zur Verfügung steht.
    · Bei einem Freiwurf bzw. mehreren Freiwürfen: Wenn ein Schiedsrichter mit oder ohne Ball den Freiwurfraum betritt, um den ersten oder einzigen Freiwurf ausführen zu lassen.
  5. Läuft das Spiel und die Spieluhr ist nicht gestoppt, sind Musikeinspielungen z. B. in folgenden Situationen zulässig:
    · Während eines laufenden Angriffs; dabei sollte darauf geachtet werden, daß die Musikeinspielung nicht zu lange anhält (z. B. der Angriff ist vorgetragen bis ca. zur Drei -Punkte - Linie). In der Regel gilt das für Angriffe der Heimmannschaft.
    · Nach einem Korberfolg (z. B. Einspielen eines Jingles).
    · Nach einem erfolgreichen Block (z. B. Einspielen eines Jingles).
    · Nach einem erfolgreichen Freiwurf u. a.
  6. Musikeinspielungen dürfen nicht dazu benutzt werden, den Gegner lächerlich zu machen, zu irritieren oder zu verunsichern (z. B. nach erfolglosen Würfen oder Freiwürfen). Ist die Atmosphäre zwischen allen am Spiel Beteiligten so gut, dass durch das Einspielen eines Liedes (z.B. "Its time to say good bye" beim fünften Foul eines gegnerischen Spielers) oder eines Geräusches der sportlichen Haltung und dem Geist des "Fair Play" kein Abbruch getan wird, sind keine Einwendungen zu erheben.
  7. Frühzeitig vor Spielbeginn sollte die Gastmannschaft, der Kommissar - wenn eingesetzt - oder der 1.Schiedsrichter über die geplanten Aktionen informiert werden.
  8. Bei Unstimmigkeiten trifft der Kommissar - wenn eingesetzt - oder der 1.Schiedsrichter die Entscheidung und informiert die Spielleitung.

 

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