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| Antrag auf Erteilung einer Sonderteilnahmeberechtigung (1. Seite) | ||
| Antrag auf Erteilung einer Sonderteilnahmeberechtigung (2. Seite) |
Sonderteilnahmeberechtigung
Gemäß §3 der DBB-Jugendspielordnung können jugendliche Spieler eine Sonderteilnahmeberechtigung für einen
Zweitverein erhalten. Die Sonderteilnahmeberechtigung berechtigt zum Einsatz in einer Mannschaft des
Zweitvereins nach den Richtlinien des Landesverbandes und ist auf einen Wettbewerb und ein Spieljahr
beschränkt. Ein Aushelfen in der nächsthöheren Mannschaft des Zweitvereins ist nicht erlaubt.
Die Sonderteilnahmeberechtigung wird durch den Sonderteilnehmerausweis nachgewiesen.
Für die Ausstellung des Ausweises sind folgende Punkte zu beachten:
- Der Sonderteilnehmerausweis wird mit dem Formular „Antrag auf Erteilung einer Sonderteilnahmeberechtigung“ beantragt.
- Der Antrag wird vom Zweitverein gestellt. Der Zweitverein sendet den vollständig ausgefüllten Antrag an seinen LV. Dieser leitet den Antrag nach Überprüfung der Angaben an den DBB weiter. Bei LV übergreifenden Wechseln ist der Antrag vom Zweitverein an den LV des Stammvereins zu senden. Dieser leitet den Antrag nach Überprüfung über den LV des Zweitvereins an den DBB weiter.
- Der DBB erstellt die Sonderteilnahmeberechtigung. Für die Erstellung werden € 20,- erhoben.
- Der Ausweis wird dem Zweitverein über die offizielle Vereinsanschrift zugeleitet.
- Der Zweitverein versieht den Ausweis mit einem aktuellen Passfoto des Spielers und lässt diesen den Ausweis eigenhändig unterschreiben. Darüber hinaus stempelt der Zweitverein das Passfoto mit dem Vereinssiegel ab und bestätigt damit die Mitgliedschaft des Spielers im Zweitverein




