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Anträge gemäß § 4 DBB-Jugendordnung

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Ausweitung der Spielberechtigung für Jugendliche (Seniorenerklärung)

  1. in §4 der JSO sind abschließend alle Punkte festgehalten, die für die Ausweitung der Spielberechtigung
    (Seniorenerklärung) Voraussetzung sind.
  2. Jugendliche der Altersklassen U16, U18 sowie U20 sind jeweils in ihrer und allen älteren Altersklassen sowie
    im Seniorenspielbetrieb spielberechtigt. Die Spielberechtigung von U16-Jugendlichen für den
    Seniorenspielbetrieb ist beim jeweiligen LV-Jugendwart durch den Verein zu beantragen und wird durch die
    Genehmigung des LV-Jugendwartes auf dem Jugendteilnehmerausweis nachgewiesen.
  3. Jugendliche unterliegen im Seniorenbereich hinsichtlich der Aushilfseinsätze keinen Beschränkungen (§30
    SO, Ausnahme: Sonderteilnahmeberechtigung für einen Zweitverein).
  4. Jugendliche der Altersklassen U14 und jünger sind jeweils in ihrer und den zwei nächsthöheren
    Altersklassen spielberechtigt. Die Spielberechtigung in der übernächsten Jugendaltersklasse ist beim
    jeweiligen LV-Jugendwart durch den Verein zu beantragen und wird durch die Genehmigung des LVJugendwartes
    auf dem Jugendteilnehmerausweis nachgewiesen.
  5. Ein Jugendlicher kann einschließlich des Einsatzes im Seniorenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung und der Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen pro Spieljahr erlangen.
  6. Mit dem Antrag auf Ausweitung der Spielberechtigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
    1. Jugendteilnehmerausweis
    2. Sportärztliches Attest – nicht älter als einen Monat – mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
      hinsichtlich des Spielens in den beantragten Spiel- und Altersklassen
    3. Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
    4. Freiumschlag
    5. Genaue Angaben der Spiel- und Alterklasse, in denen der Jugendliche eingesetzt werden soll
  7. Für die Bearbeitung des Antrags ist eine Gebühr je Teilnehmerausweis an den Landesverband zu zahlen.
    Die Höhe dieses Betrages wird vom LV festgelegt, ebenso die Art der Zahlungsweise. Die Zuständigkeit für
    das Genehmigungsverfahren kann vom LV-Jugendwart auf eine andere Person bzw. Stelle delegiert werden.
  8. Eine Änderung der Einsatzberechtigung innerhalb des Spieljahres ist grundsätzlich nicht zulässig. Die LVJugendwarte
    können für den Spielbetrieb auf LV-Ebene in begründeten Fällen Ausnahmen genehmigen.
  9. Die LV-Jugendwarte können für den Spielbetrieb auf LV-Ebene die Einsatzmöglichkeiten für Jugendliche
    einschränken.

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