Ausschreibung für die Spielzeit 2010/2011
PDF-Version Ausschreibung Jugend
des Niedersächsischen Basketballverbandes e.V. (NBV) und des Bremer Basketballverbandes e.V. (BBV)
Gemäß § 1 Absatz 3 der BBV-Spielordnung (BBV-SO) und § 1 Absatz 5 sowie § 10 der NBV-Spielordnung (NBV-SO) haben das NBV-Präsidium, der NBV-Jugendausschuss und der Vorstand des BBV die nachstehende Ausschreibung für die NBV/BBV Wettbewerbe 2010 / 2011 beschlossen:
- Der NBV/BBV schreiben folgende von ihnen veranstaltete Wettbewerbe aus:
- Punktspielrunden und Entscheidungsspiele der Damen und Herren für die Oberliga Niedersachsen/Bremen (Spielgruppen Ost und West).
- Pokalspiele der Damen und Herren (nur NBV).
- Landesmeisterschaften der Seniorinnen und Senioren in den Altersklassen II und III (nur NBV).
- Für alle Wettbewerbe gelten die Spielordnung des DBB (DBB-SO) und die NBV-SO / BBV-SO, ergänzt durch diese Ausschreibung, sowie die offiziellen Spielregeln des Internationalen Basketball-Verbandes (FIBA). Jugendliche, die am Seniorenspielbetrieb teilnehmen, unterliegen hierbei eventuellen zusätzlichen Einschränkungen durch die DBB-JSO.
- Die Teilnahmeberechtigungen ergeben sich aus der NBV-SO/BBV-SO.
- Meldungen für die Wettbewerbe (nur NBV) nach 1. sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken für die Saison 2010/2011 abzugeben. Bei den nachfolgenden Meldeterminen handelt es sich jeweils um den Tag des spätesten Posteingangs bei der zuständigen Stelle.
- Meldetermine für:
- Pokalspiele Damen und Herren (nur NBV): 01.September 2010
Neben den Meldungen durch die Vereine haben auch die Bezirke ihre qualifizierten Mannschaften bis zum genannten Termin unter Angabe der Anschrift des für die Mannschaft Verantwortlichen und der Spielklasse an den Pokal-Spielleiter zu melden.
- Landesmeisterschaften der SeniorenInnen II und III (nur NBV) 01. September 2010
- Die Meldegelder betragen für
a) |
Punktspielrunden der Oberligen: |
Herren: € 155,- ; Damen: € 130,- |
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b) |
Pokalspiele der Damen und Herren (nur NBV) |
€ 40,- |
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c) |
Landesmeisterschaften der SeniorenInnen II und III (nur NBV) |
€ 30,- |
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Die Meldegelder für die Senioren-Spielrunden des NBV und BBV werden
In Rechnung gestellt.
Bitte sehen Sie bis zur Rechnungsstellung durch den NBV von Einzahlungen ab!
- a) Die Schiedsrichtergebühren betragen für
a) |
Punktspiele / Entscheidungsspiele der Oberligen Herren |
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€ 30,- |
b) |
Punktspiele / Entscheidungsspiele der Oberligen Damen |
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€ 25,- |
c) |
Pokalspiele ohne Beteiligung einer Regionalligamannschaft Gebühr der Oberliga-Punktspiele |
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Pokalspiele mit Beteiligung einer Regionalligamannschaft Gebühr der 2. Regionalliga-Punktspiele |
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d) |
Landesmeisterschaften der Seniorinnen/Senioren II und III |
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€ 20,- |
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e) |
Kommissarseinsatz: |
Gebühr der Oberliga-Punktspiele |
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Bei Kurzspielen erfolgt eine anteilige Kürzung wie folgt: Spielzeit (ohne Verlängerung) geteilt durch 40 Minuten mal Gebühr für volle Spielzeit (Aufrundung auf vollen €-Betrag).
- b) Schiedsrichtertagegelder
Tagegelder sind nicht mehr abrechnungsfähig.
c) Schiedsrichterfahrtkosten bei Anreise mit dem PKW
a) Die Wegstreckenentschädigung beträgt 0,30 EUR je km. Der ermittelte Betrag wird auf 50 Eurocent aufgerundet.
b) Werden weitere Mitreisende mitgenommen, denen eine Fahrtkostenerstattung zusteht, so erhöht sich das Kilometergeld für jede weitere Person um 0,02 EUR je km. Der ermittelte Betrag wird auf 50 Eurocent aufgerundet. Fahrgemeinschaften können auch für Teilstrecken gebildet werden.
c) Parkgebühren und Fährkosten sind gegen Beleg erstattungsfähig.
d) Die Entfernungen zwischen den Abrechnungsorten richten sich nach der Entfernungstabelle des NBV. Die Entfernungstabellen der Bezirke gelten ergänzend.
d) Schiedsrichterfahrtkosten bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
a) Es werden maximal der Fahrpreis 2. Klasse (Normalpreis) sowie die Reservierungsgebühren erstattet.
b) Ebenso werden Fahrtkosten des ÖPNV erstattet.
c) Taxiaufwendungen sind nicht erstattungsfähig.
d) Fahrscheine sind nach Aufforderung an die Spielleitung zu senden.
e) Abrechnung
Der ausrichtende Verein zahlt die Schiedsrichterspielleitungsgebühren und -fahrtkosten vor Spielbeginn aus. Hierzu füllen die Schiedsrichter das durch die Vereine zur Verfügung gestellte und vorgeschriebene Abrechnungsformular aus. - Spieltermine für
a) |
Hauptrunde der Oberliga: |
18.09.2010 bis 20.03.2011 |
b) |
Entscheidungsspiele der Oberliga: |
02./03.04.2011 und 09./10.04.2011 |
c) |
Pokalspiele: |
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- 1. Runde (Qualifikation): |
23./24.10.2010 |
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- 2. Runde (Achtelfinale): |
20./21.11.2010 |
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- 3. Runde (Viertelfinale): |
12./13.02.2011 |
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- 4. Runde (Halbfinale) |
05./06.03.2011 |
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- 5. Runde (Finale) |
14./15.05.2011 |
d) |
Landesmeisterschaften der Seniorinnen und Senioren II |
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- Vorrunde: |
23./24.10.2010 |
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- Endrunde: |
20./21.11.2010 |
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Landesmeisterschaften der Seniorinnen und Senioren III |
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- Vorrunde: |
23./24.10.2010 |
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- Endrunden : |
20./21.11.2010 |
Bewerbungen für die Ausrichtung der Pokalendspiele sind bis zum 10. Februar 2011 an den Spielleiter und den NBV-Vizepräsidenten für die Sportorganisation zu senden. Sollte eine Vergabe zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, wird eine Nachfrist bis zum 10. März 2011 gesetzt.
Bewerbungen um die Ausrichtung der Senioren-Landesmeisterschaften sind bis zum:
- 01. September 2010 für die Vor- und Endrundenturniere
an den Spielleiter und den NBV-Vizepräsidenten für die Sportorganisation zu richten.
- Bei allen Verlegungen von Pflichtspielen (außer reinen Hallenänderungen und zeitlichen Verlegungen am angesetzten Austragungstag) werden dem Verlegenden pauschale Kosten in Höhe von € 5 in Rechnung gestellt. Bei Anträgen auf Spielverlegung (s. § 46 DBB-SO) beträgt die Gebühr € 25. Senioren.
- Die Anschriften aller Instanzen des NBV bzw. der gemeinsamen NBV/BBV-Wettbewerbe werden zusammen mit den Spielplänen im NBV-Organ veröffentlicht. Soweit bei Turnieren, Endspielen, Qualifikations- oder Entscheidungsspielen ein Schiedsgericht endgültig entscheidet, ist es nach den „Richtlinien für die Berufung von Schiedsgerichten bei Turnieren des NBV/BBV“ zu bilden. Seine Tätigkeit ist in den gleichen Bestimmungen geregelt.
- Der Strafenkatalog des NBV/BBV (gemäß § 2 NBV-SO bzw. § 1.4. BBV-SO) ist als Anhang beigefügt.
- Bei allen Spielen muss der Spielball das Siegel des DBB tragen.
- Die Richtlinien des NBV bzw. BBV zur Benutzung von Werbung auf der Spielkleidung sind einzuhalten.
- Der Ausrichter ist für das Verhalten der Zuschauer verantwortlich. Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen muss der vom Ausrichter gestellte Ordnungsdienst sofort tätig werden und die Ordnung herstellen:
- Zuschauer dürfen nicht das Spielfeld, die Mannschaftsbankbereiche, den Bereich des Kampfgerichts (incl. aller Sicherheitsabstände) sowie die Umkleideräume der Teilnehmer betreten.
- Zuschauer dürfen keine Gegenstände auf das Spielfeld, die Mannschaftsbankbereiche, den Bereich des Kampfgerichts oder Teilnehmer werfen.
- Zuschauer dürfen in keiner Weise gegen Teilnehmer des Spiels tätlich werden.
- Zuschauer dürfen keine Transparente enthüllen, welche gegen die politische, religiöse und weltanschauliche Neutralität des Sports verstoßen, insbesondere sind rassistische Transparente verboten.
Bestimmungen für einzelne Wettbewerbe
- Punktspielrunden der Oberliga
- Die Teilnahmerechte ergeben sich aus den Auf- und Abstiegsregelungen der NBV-, BBV-, RLN- und DBB-SO sowie aus den Abschlusstabellen der Wettbewerbe 2009/2010.
- Nach Abschluss der Spielrunden erfolgt ein Ausgleich der Schiedsrichterkosten gemäß § 9 Absatz 3 NBV-SO.
- Jede Mannschaft ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach einem Spiel eine Schiedsrichterbeurteilung anhand der vom NBV / BBV erstellten Kopiervorlage an den Schiedsrichter-Einsatzleiter zu senden.
- Pokalspiele der Damen und Herren (nur NBV):
- Bei Pokalspielen kann Eintrittsgeld erhoben werden. Die Einnahmen der Spiele verbleiben dem Ausrichter.
- Für die Pokalendspiele an neutralem Ort werden die Eintrittspreise vom Ausrichter mit Genehmigung des NBV-Vizepräsidenten für die Sportorganisation festgelegt.
- Für die Teilnahme an der ersten Pokalrunde des DBB qualifiziert sich der NBV-Pokalsieger Herren bzw. Damen. Verzichtet er vor dem Meldetermin auf die Teilnahme am DBB-Pokal, so ist die Mannschaft teilnahmeberechtigt, die ihm im Finale unterlegen war.
- Zu Pokalendspielen soll ein Kommissar eingesetzt werden.
- Landesmeisterschaften der Seniorinnen / Senioren II (Ü35) und III (Ü40) (nur NBV)
Für die Landesmeisterschaften der Regionalliga Nord in den Altersklassen II und III qualifiziert sich jeweils die bestplatzierte Mannschaft, die den Teilnahmebedingungen der RLN entspricht. Bei Verzicht einer Mannschaft bis zum Meldeschluss der RLN ist die jeweils nächstplatzierte Mannschaft, die den Teilnahmebedingungen der RLN entspricht, teilnahmeberechtigt. Dies gilt auch, wenn aus mindestens einem anderen Landesverband keine Meldung abgegeben wird. Eine Mannschaft, die schuldhaft an einem Turnier nicht teilnimmt, kann nicht weitergemeldet werden.
Osterode / Bremen, 11.04.2010
gez. gez.
Rolf Zimmermann Thomas Behrens
NBV-VP Sportorganisation BBV-Sportwart



